Wurzelspitzenresektion / Alternativen zur Wurzelkanalbehandlung
Eine moderne, fachgerechte Wurzelkanalbehandlung ist in der Regel nahezu schmerzfrei und hat eine sehr hohe Erfolgsquote.
Um jedoch zu beurteilen, ob ein Zahn erhalten werden kann, muss der Zahnarzt folgende Parameter beurteilen:
- Die restaurative Prognose: Verbleibt genügend Substanz, um den Zahn langfristig stabil zu erhalten?
- Die parodontale Prognose: Hat der Zahn ausreichend Halt im Knochen, um langfristig erhalten zu bleiben?
- Die endodontische Prognose: Ist eine vollständige Behandlung des Wurzelkanalsystems und eine Ausheilung der endodontischen Erkrankung möglich?
Kann der Zahnarzt alle drei Parameter mit JA beantworten, muss der Zahn erhalten werden. Der Erhalt des eigenen natürlichen Zahns sollte immer erste Priorität haben!
Gibt es Einschränkungen, muss der Zahnarzt diese abwägen und dem Patienten erläutern.
Ist die Prognose insgesamt schlecht, muss der Patient darauf hingewiesen werden, dass der Zahn nicht erhalten werden kann.
Studien zeigen dabei auf, dass Zahnärzte in Abhängigket von ihrem Behandlungsschwerpunkt zu unterschiedlichen Beurteilungen tendieren.
Wurzelspitzenresektion
Nur in seltenen Fällen, ist eine Wurzelspitzenresektion (WSR) ergänzend zu einer Wurzelkanalbehandlung angezeigt.
Dies ist ein operativer Eingriff, bei dem die Wurzelspitze entfernt und der Zahn und seine Wurzel erhalten bleiben. Hierbei ist es wichtig, dass der Wurzelkanal von der Wurzelspitze her, so weit wie möglich gereinigt UND verschlossen wird, also eine sogenannte „retrograde Präparation“ und ein Verschluss der Wurzel an der Wurzelspitze erfolgt.
Dies wurde früher mit kleinen Bohrern gemacht, die dies nur unzureichend ermöglichen. State of the art wird hierbei mit grazilen Ultraschallinstrumenten unter mikroskopischer Sicht und speziellen biokompatiblen Materialien gearbeitet. Wird hierauf bei der WSR verzichtet, kommt es deutlich häufiger zu Mißerfolgen.”
Leider sind solche „vereinfachten Wurzelspitzenresektionen“ bisher der Standard in Deutschland und werden auch häufig bei Zähnen mit unvollständigen Wurzelkanalfüllungen durchgeführt. Dort kann mit dieser Art der Wurzelspitzenresektion in der Regel kein Erfolg erzielt werden.
In der 2022 veröffentlichten neuen Leitlinie “Wurzelspitzenresektion” werden solche retrograden Präparationen UND Verschlüsse erstmalig verpflichtend vorgeschrieben.
Wichtig ist jedoch, dass diese auch fachgerecht ausgeführt werden, d. h. mindestens 3 mm tief achsgerecht in den Wurzelkanal. Vorhandene Querverbindungen, sogenannte Isthmen müssen dabei ebenfalls auspräpariert werden. Dies ist ohne mikroskopische Kontrolle kaum möglich.
Da wir mit der konventionellen „orthograden“ Wurzelkanalbehandlung extrem erfolgreich sind, können wir unseren Patienten diesen chirurgischen Eingriff meist ersparen. Nicht selten behandeln wir sogar bereits erfolglos wurzelspitzenresezierte Zähne rein orthograd, also ohne erneuten chirurgischen Eingriff, So können wir Zähne erhalten, die ansonsten meist entfernt werden. Diese Vorgehensweise ist ein Verfahren mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad, das in der Regel nur Spezialisten regelmäßig durchführen. Weitere Informationen hierzu können Sie dem Artikel „Orthograde Revision bei persistierender periapikaler Parodontitis nach Wurzelspitzenresektion“ entnehmen, den Dr. Carsten Appel zu diesem Thema in der Deutschen Zahnärztlichen Zeitschrift (DZZ) veröffentlicht hat. Dr. David Appel hat im Rahmen seiner Promotion die enorm hohe Erfolgsquote dieser außergewöhnlichen Behandlung in unserer Praxis nachgewiesen. Die Ergebnisse werden in Kürze international publiziert.
Implantat
Kann ein Zahn nach den o. g. Kriterien nicht erhalten und muss entfernt werden, informieren wir den Patienten im Rahmen unserer Beratung hierüber und verweisen zurück an den Hauszahnarzt.
Grundsätzlich stellt sich dann die Frage, wie der Zahn zu ersetzen ist. Eine Möglichkeit hierfür kann ein Implantat sein. Ein Implantat ist in der Regel eine Art von Schraube, die im Rahmen eines operativen Eingriffs in den Kieferknochen gesetzt wird und auf der ein künstlicher Zahn oder eine Zahnprothese verankert werden kann. Voraussetzung für ein Implantat ist ein ausreichendes Knochenangebot. Fehlt ausreichend Kieferknochen kann in manchen Fällen jedoch in einer zusätzlichen Operation an einer anderen Stelle entnommener Knochen transplantiert oder Knochenersatzmaterial eingebracht werden. Selbst im Bereich der Kieferhöhle kann durch eine operative Modifikation des Kieferhöhlenbodens Platz für ein Implantat gewonnen werden.
Falls also der eigene Zahn nicht erhalten werden kann oder bereits fehlt, kann ein Implantat, das bei einem versierten Operateur eingegliedert wird, eine tolle Möglichkeit sein, einen fehlenden Zahn zu ersetzen. Da aber auch Implantate keinesfalls immer gelingen, sollte zunächst in Ruhe geprüft werden, ob der natürliche Zahn noch erhalten werden kann! Einige Hintergrundfakten zur Therapieentscheidung finden Sie in einem Editorial von Dr. Appel in der ZWP: Endo vs. Implants. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch bei Ihrem Hauszahnarzt.
Ersatz durch Brücke oder Prothese
Falls nach sorgsamem Abwägen der Prognosen ein Zahn nicht erhalten werden kann, ist auch ein konventioneller Zahnersatz durch eine Brücke oder eine herausnehmbare Prothese denkbar. Sprechen Sie Ihren Zahnarzt auf die in Ihrem Fall möglichen Alternativen an!
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